Neues Zinssystem bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
von Christoph Rasche
Für mittelständische Unternehmen tritt ab dem 01. Dezember 2009 ein neues Zinssystem bei der größten öffentlichen Förderbank, der KfW, in Kraft.
Bereits seit einigen Jahren gilt für die Weiterleitungskredite der Förderbanken ein so genanntes „Risikogerechtes Zinssystem“: Aus der Kombination von Bonitätseinschätzung – die über das Rating der Hausbank ermittelt wird – und Sicherheitenbewertung wird eine Preisklasse ermittelt, hinter der sich ein risikogerechter Zinssatz verbirgt.
Neu ist die genaue Zuordnung zu den einzelnen Bonitätsstufen über die so genannte 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit. Diese wir in jeder Bank regelmäßig für jede einzelne Ratingnote neu ermittelt.
Unser Tipp lautet daher:
Fragen Sie künftig nicht nur nach Ihrer Ratingnote, sondern konkret nach der Ausfallwahrscheinlichkeit, die von Ihrer Hausbank oder Sparkasse für Ihr Unternehmen ermittelt wurde.
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BONITÄTSKLASSEN RISIKOGERECHTES ZINSSYSTEM DER KfW
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Bonitäts-klasse
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Bonitätsein-schätzung der Bank
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1-Jahres-Ausfall-wahrscheinlichkeit
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Rating der Sparkassen
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Rating der Volksbanken
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Einstufung externer Ratingagenturen
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1
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ausgezeichnet
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<= 0,1 %
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1
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1a - 1b
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A- und besser
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2
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sehr gut
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> 0,10 % und <= 0,40 %
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2 - 4
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1c - 1e
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BBB
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3
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gut
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> 0,40 % und <= 1,20 %
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5 - 7
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2a - 2c
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BB+
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4
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befriedigend
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> 1,20 % und <= 1,80 %
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8
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2d
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BB
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5
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noch befriedigend
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> 1,80 % und <= 2,80 %
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9
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2e
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BB-
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6
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ausreichend
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> 2,80 % und <= 5,50 %
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10 - 11
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3a
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B+
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7*
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Noch ausreichend
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> 5,50 % und <= 10,00%
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12
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3b – 3c
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B
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*Die Kombinationen Bonitätsklasse 7 / Besicherungsklasse 1 und Bonitätsklasse 7 / Besicherungsklasse 2 werden ausschließlich für nicht haftungsfreigestellte Darlehen angeboten.
Die Beurteilung der Sicherheiten wurde bislang in 4 Klassen vorgenommen, ab dem 01. Dezember 2009 gelten nur noch 3 Abstufungen:
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Besicherungklassen
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werthaltige Besicherung in %
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1
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>= 70 %
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2
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> 40 % und < 70 %
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3
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<= 40 %
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Damit wird die bislang höchste Sicherheitenstufe von 80 % auf 70 % abgesenkt.
Die Kombination beider Komponenten ergibt dann die Preisklasse:
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Bonitätsklasse
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1
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1
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1
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2
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2
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3
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4
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2
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3
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5
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4
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6
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5
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3
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4
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5
|
6
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Besicherungsklasse
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1
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2
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3
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1
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2
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1
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1
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3
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2
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1
|
2
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1
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2
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3
|
3
|
3
|
2
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Preisklasse
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A
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B
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C
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D
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E
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F
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G
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H
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I
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Andere als die dargestellten Kombinationen (+ siehe oben 7*) sind nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen hiervon gelten im KfW-Sonderprogramm, in dem auch die Kombination Bonität 7 / Besicherung 1 in der Preisklasse H angeboten wird. Ferner sind in diesem Sonderprogramm noch eingeschränkt die Kombinationen Bonität 7 / Besicherung 2 sowie Bonität 6 / Besicherung 3 für Investitionskredite (mit und ohne Haftungsfreistellung) und Betriebsmittelkredite ohne Haftungsfreistellung und mit Zinsaufschlägen zur Preisklasse I genehmigungsfähig.
Noch unklar ist, ob und in welcher Größenordnung Preisveränderungen eintreten werden. Denn die KfW hat die neuen Zinssätze für das veränderte System noch nicht veröffentlicht.
Wir empfehlen Ihnen daher:
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Treten Sie bei größeren Investitionen frühzeitig an Ihre Bank heran. Sprechen Sie dabei öffentliche Förderkredite aktiv an.
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Halten Sie sich über die Rating-Note Ihres Unternehmens und deren Veränderungen informiert.
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Fragen Sie immer auch nach der Ausfallwahrscheinlichkeit.Diskutieren Sie mit der Bank den aktuellen Wertansatz von bestehenden Sicherheiten. Denn bei einer Beantragung von KfW-Krediten wird in der Regel der Blankoanteil des bestehenden Kreditengagements bei der Hausbank mitgerechnet.
Haben Sie Probleme, sich allein durch den Dschungel der Förderkredite zu kämpfen? Dann sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Christoph Rasche
CARAT Consult GmbH
www.carat-consult.de
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